1. Offerten
Offerten, die keine Gültigkeitsdauer enthalten, sind unverbindlich.
2. Vertragsabschluss Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung ihre Annahme schriftlich bestätigt haben. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.
3. Umfang und Ausführung der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet. Teillieferungen sind zulässig.
4. Technische Unterlagen Die Verkaufsunterlagen der Lieferanten sind nur informativer Natur. Nur die mit den Ausrüstungen gelieferten Unterlagen bestimmen deren genauen Eigenschaften. Technische Unterlagen und Softwareprogramme sind vom Besteller vertraulich zu behandeln. Sie bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder kopiert noch vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht noch zur Anfertigung des Werkes, von Bestandteilen oder für irgendeinen Zweck ver-wendet werden. Sie dürfen für die Wartung und die Bedienung benützt werden.
5. Preis
Unsere Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken für Ware franko Biel, verzollt, exklusive Mehrwertsteuer, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, insbesondere die Kosten für die Versi-cherung, Verpackung und Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind nach Übereinkunft vom Besteller an unserem Domizil ohne Abzug von Skonto, Spesen und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten, und zwar üblicherweise: ½ bei Auftragserteilung, ½ vor Auslieferung. Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der einzelnen Lieferungen zu erfolgen. Die Zahlungspflicht gilt erst als erfüllt, wenn der gesamte vereinbarte Lieferpreis in Schweizerfranken an uns ausbezahlt worden ist, und wir darüber in der Schweiz frei verfügen können. Die Zurückhaltung oder Kürzung der Zahlung wegen irgendwelcher Bemängelungen, Ansprüche oder von uns nicht schriftlich anerkannten Gegenforderungen des Bestellers ist unzulässig. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, oder wird er zahlungsunfähig, so sind wir vorbehaltlich aller anderen uns zustehenden Rechte, berechtigt, unsere sämtlichen Guthaben ohne Rücksicht auf die vereinbarten Termine als verfallen zu erklären und sie sofort einzufordern. Sämtliche Inkassospesen gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Eigentumsvorbehalt Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
8. Lieferzeit
Wir sind bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Lieferfristen unverbindlich. Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen und Arbeitskonflikte berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben ohne das dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn uns die Anga-ben, die wir für die Ausführung der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht. Bei verspäteter Lieferung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
|
9. Übergang von Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung von uns auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko erfolgt oder wenn der Transport durch uns organisiert und geleitete wird. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
10. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der gelieferten Ware
Solche Beanstandungen könne nur innerhalb von fünf Tagen nach Eintreffen der Sendung an der Bestimmungsstation berücksichtigt werden. Nichteinhalten dieser Frist bedeutet Genehmigung der Lieferung. Material und Herstellungsmängel müssen uns innert dieser Frist sofort schriftlich angezeigt werden.
11. Montage und Inbetriebnahme
Übernehmen wir auch die Montage und Inbetriebnahme, so findet unser Tarifblatt für Serviceleistungen zusätzlich Anwendung.
12. Garantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate und beginnt mit der Auslieferung. Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unseren Werkstätten entstehen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in unseren Werkstätten nicht repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus erstandenen Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen. Von unserer Garantie sind ausgeschlossen solche Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen sowie Schäden infolge fehlerhafter und nachlässiger Wartung, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, unsachgemässer Montage, falscher elektrischer Anschlüsse, höherer Gewalt und anderer Gründe für welche wir nicht verantwortlich sind. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, wo sind wir unserer Verpflichtungen aus derselben behoben.
13. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den direkten Schaden. Der geschuldete Schadenersatz wird maximal auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt. Eine weitergehende Haftung für irgendwelche Schäden, Schadenersatz und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Annullierung der Bestellung ist unzulässig. Voraussetzung unserer Garantie ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingung.
14. Erfüllungsort und anwendbares Recht
Erfüllungsort für unsere Lieferung ist Biel. Unsere Lieferungsverträge unterstehen sowohl hinsichtlich ihres Zustandekommens als auch ihren Wirkungen insbesondere auch hinsichtlich Inhalt und Auslegung der Offert- und Vertragstexte schweizerischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
15. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist Biel als ausschliessli-cher Gerichtsstand vereinbart.
16. Gültigkeit
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Allgemeine und besondere Bedingungen des Bestellers, die mit unseren allgemeinen Bedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn und soweit wir uns aus-drücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt haben. |